Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr wie 4 kW ebenso vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als alle zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht etliche wie 45 kilometer pro stunde, einer maximalen Leermasse von https://travisyujud.newbigblog.com/38453281/eine-unvoreingenommene-sicht-auf-auto-fahren-kaiserslautern